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» Reisepass & Visum Malta

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich. Staatsangehörige folgender Länder können unter Vorlage eines gültigen Personalausweises für maximal 3 Monate einreisen:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.

(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Reisepass.

Schweizer: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von maximal 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;

(b) Inhaber eines gültigen Schengenvisums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland;

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Anmerkung

Visumpflichtige Besucher, die von Malta aus einen Tagesausflug (24 Std.) in ein Drittland unternehmen, benötigen bei der Rückkehr kein neues Einreisevisum.

Visaarten

Touristenvisum (4 Wochen), Transitvisum (24 Std.), Mehrfachvisum (ein Jahr, wird von der Immigration Police in Malta ausgestellt).

Visagebühren



Deutschland

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland:

Einreisevisum: 34 € inklusive Bearbeitungsgebühr.

Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Österreich

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in Österreich:

Einreisevisum: 33 €.

Einreisevisum (für Studenten, die einen Sprachkurs belegen möchten): 30 €.

Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Schweiz

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.

Einreisevisum: 60 CHF.

Transitvisum: 40 CHF.

Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsverlängerung

3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen. Verlängerung und Neuausstellung durch die Einwanderungsbehörde (Adresse s. u.).

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Einreise vor Erhalt des Visums

Visa können auch bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt und nach Erhalt einer Bestätigung, dass dem Antrag stattgegeben wird, bei der Einreise in Malta ausgestellt werden.

Unterlagen

(a) 1 Antrag. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass (und Kopie). (d) Gebühr (kein Bargeld). (e) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und Schweiz. (g) Reiseablauf vom Reisebüro.

Transitvisum: (h) Reisedokumente und gültiges Visum für das Land der Weiterreise.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

4 Wochen in Deutschland und Österreich. 2 Wochen in der Schweiz. Alle Anträge werden nach Malta geschickt, wo sie bearbeitet werden. Transitvisa werden in der Regel am selben Tag ausgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde: Police General Headquarters, Immigration Department, Floriana, MT-Malta. Tel: 21 22 40 01. Fax: 21 24 77 77, 23 53 08.

Einreise mit Haustieren



Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt. Die Tiere müssen bei der Einreise in Quarantäne.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle Erklärung benötigt, dass das Tier nicht außerhalb von Ländern war, die frei von Tollwut sind.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle Erklärung benötigt, dass das Tier nicht außerhalb von Ländern war, die frei von Tollwut sind.



Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.

Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt Malta Veterinary Services, Albertown Marsa, Tel: (+356) 22 53 63, Fax: (+356) 23 81 05.

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