Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und San Marino.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tage): Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Staatsangehörige aller bisher nicht aufgezählten Länder, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Estland, Lettland oder Litauen haben, können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Visaarten
Transit-, Einreisevisum (zur ein- und mehrmaligen Einreise) und Gruppenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich:
alle Visa: 35 €
Spezialvisum: 60 €
Hinweis: Die Botschaft nimmt keine Schecks an.
Schweiz
Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz.
Transitvisum: 56 CHF (einmaliger, zwei- oder mehrmaliger Transit).
Touristenvisum: 56 CHF (für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten).
Aufenthaltsgenehmigung: 96 CHF (für einen Aufenthalt von über 3 Monaten).
Anmerkung: (a) Die angegebenen Visagebühren in Euro entsprechen einer Bearbeitungszeit von über 3 Werktagen. Für Expressausstellung innerhalb von 3 Werktagen wird ein Zuschlag von 25 € berechnet. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). (b) Visa für Kinder unter 16 Jahren sind kostenlos. (c) Die Botschaft von Litauen in Berlin nimmt keine Schecks an.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 48 Std. Einfachvisum: 30 Tage. Mehrfachvisum: bis zu 90 Tage.
Unterlagen
(a) Reisepass, der mindestens noch 3 Monate über das geplante Ausreisedatum gültig sein muss. (b) 1 Passfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Offizielle von den litauischen Einwanderungsbehörden bestätigte Einladung*. (e) Auslandskrankenversicherungsnachweis. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Gruppenvisum: Visaanträge mit Passbildern aller Reisenden; Reisepässe; Gebühren.
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.
*Anmerkung
Eine Einladung ist nicht erforderlich:
(a) für Staatsangehörige von Ecuador, Südafrika und der Ukraine;
(b) für Familienmitglieder von EU-Staatsbürgern (Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) als Nachweis gelten Kopien des Passes des EU-Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(c) für Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren litauischer Staatsangehörigen, die zusammen im Ausland wohnhaft sind. Als Nachweis gelten Kopien des Passes des litauischen Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(d) im Fall eines Transits durch Litauen;
(e) für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan, Taiwan und Russland für ein Einreisevisum (eine Einreise) für max. 30 Tage (Moldau bis 10 Tagen), sofern ausreichende Geldmittel (40 € pro Tag) in Reiseschecks oder Kreditkarten (mit Kontoauszug) nachgewiesen werden.
(f) Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan und Russland wird der Nachweis über ausreichende Geldmittel nicht verlangt soweit die Gültigkeit des Visums 10 Tage nicht überschreitet.
Antragstellung
In der Regel persönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsangehörige von Ländern, in denen Litauen keine Vertretung unterhält, erhalten ein Visum an der Grenze.
Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Werktagen.
Ausreichende Geldmittel
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (100 Litas pro Tag bei mehr als drei Tagen Aufenthalt, 300 Litas am Tag bei Kurzreisen - Traveller Cheques und Kreditkarten werden anerkannt). Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Schweizer, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der folgenden Länder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche, Österreicher und Schweizer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.