Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Lettland akzeptiert keine palästinensischen Reisepässe.
Reisepass/Visum
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird nicht als ausreichend betrachtet.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visa für Jugendliche unter 16 Jahren sind gebührenfrei.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung der Eltern nach Lettland reisen, ist eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht eines der Elternteile erforderlich. In der Vollmacht muss die für das Kind verantwortliche Person genannt werden. Die notariell beglaubigte Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn einer der Elternteile seine Zustimmung persönlich bei der Botschaft einreicht.
Krankenversicherung
Für die Einreise ist für alle Reisenden eine für Lettland gültige Krankenversicherung erforderlich, die auch den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall einschließt.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China VR), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China VR), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen generell kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der folgenden Länder, die ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.
Einreise auf dem Landweg
(a) Bei Einreise auf dem Landweg über Russland oder Belarus wird ein entsprechendes Transitvisum benötigt (s. Russische Föderation bzw. Belarus). (b) Staatsangehörige mancher Länder können mit einem gültigen estnischen oder litauischen Visum auch nach Lettland einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). (c) Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Visaarten
Einreise- (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise) und Transitvisum (ein-, zwei- und mehrmalige Durchreise)/Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die angegeben Visagebühren gelten bei persönlicher Beantragung für visumpflichtige Staatsbürger, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Einreise- und Transitvisum:
35 € (einmalige oder zweimalige Ein-/Durchreise);
70 € (mehrmalige Ein-/Durchreise).
Achtung: Bei Beantragung des Visums per Post ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € pro Visum zu entrichten. Visa für Jugendliche unter 16 Jahren sind gebührenfrei.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeit
Unterschiedlich s. Visagebühren.
Unterlagen
(a) Reisepass im Original mit mindestens 2 leeren Seiten und einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über das Visum hinaus. (b) 2 Passbilder. (c) Antrag in ein-/zweifacher Ausführung. (d) Zahlungsbeleg über die Visumgebühr. (e) Krankenversicherungsnachweis mit Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall. (f) Amtlich beglaubigtes Einladungsschreiben (Die Einladung entfällt: Bei den Familienmitgliedern ersten Grades der Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes, wenn ein Transitvisum beantragt wird oder wenn die Einreise durch den Internationalen Flughafen Riga erfolgt und der Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert. (g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Kostenübernahme durch einladende Person. (h) Geschäftsvisum: (i) Einladungsschreiben der Firma.
Bei postalischer Antragstellung zusätzlich ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und 20 € Bearbeitungsgebühr.
Bearbeitungszeit
5-15 Werktage. Expressausstellung sofort bzw. innerhalb von 24 oder 48 Std.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis 90 Tagen. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Zu beantragen beim Immigration Department, Raina bulvaris 5, LV-1050 Riga (Tel: 721 91 81. Fax: 731 12 11).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.