Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Anmerkung
Island ist Unterzeichner und seit 25. März 2001 auch Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die als Touristen mit einem Personalausweis einreisen können, der ebenfalls noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder sowie Schweiz;
(b) Übrige Länder: Liechtenstein und Norwegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder mit Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Unterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).
Schengen-Visum: (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden isländischen Arzt oder in einem isländischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die isländische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Island aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungszeit
Etwa 6-8 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Landwirtschaftsministerium (Arnarhvolur, Reykjavik, Fax: (+351) 552 11 60) beantragt werden kann. Es besteht Quarantänepflicht. Hunde müssen bei Einreise nach Island für ca. 8 Wochen in Quarantäne. Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsministerium.