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Informationen Irland (Republik)

» Reisepass & Visum Irland (Republik)

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich, Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Staatsangehörige aller visumpflichtigen Nationalitäten benötigen einen Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Mitnahme eines Reisepasses wird jedoch empfohlen:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.

(b) Übrige Länder: Honkong (China VR) (mit Identitätszertifikat), Island, Liechtenstein, Norwegen;

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren im elterlichen Reisepass oder Kinderreisepass. (Hinweis: Die Fluggesellschaft Ryanair verlangt Lichtbildausweise von allen Passagieren auf allen Flügen. Eine Eintragung im elterlichen Reisepass ist ebenfalls unzureichend).

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren im elterlichen Reisepass oder Kinderreisepass.

Schweizer: Personalausweis oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren im elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Kinder unter 16 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen ein eigenes Ausweisdokument mit sich führen. Reist ein Minderjähriger mit einem Elternteil, ist auch die Eintragung in den Ausweis des mitreisenden Elternteils ausreichend. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen, grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung der Reise durch die Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Diese Liste unterliegt ständigen Änderungen, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen.

Visagebühren



Deutschland, Österreich


Touristenvisum: 60 € (einfache Einreise); 100 € (mehrfache Einreise).

Geschäftsvisum: 60 € (einfache Einreise); 100 € (mehrfache Einreise).

Staatsangehörige mancher Länder erhalten das Visum kostenlos, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.



Schweiz

Die Gebühren ändern sich sehr oft und hängen von der Nationalität ab. Die angegebenen Gebühren treffen auf Türken zu, die über eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen:

Touristenvisum: 95,50 CHF (einfache Einreise); 158,05 CHF (mehrfache Einreise).

Geschäftsvisum: 95,50 CHF (einfache Einreise); 158,05 CHF (mehrfache Einreise).

Staatsangehörige mancher Länder erhalten das Visum kostenlos, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen

(a) 1 Antragsformular. (b) 2 Passfotos in Farbe. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist. (d) Gebühr. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist. (f) Mietvertrag oder Eigentumsunterlage. (g) Arbeitsbescheinigung/Arbeitslosenbescheinigung/Studienbescheinigung. (h) aktueller Kontoauszug. (i) Touristischer Aufenthalt: Hotelreservierung. (j) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben.

Ggf. wird ein Einführungsschreiben, aus dem der Besuchsgrund hervorgeht, und der Nachweis einer Rückfahrkarte verlangt.

Frankierter Rückumschlag (Einschreiben) bei postalischer Beantragung.

Bearbeitungszeit

10 Arbeitstage bis 7 Wochen, in einigen Fällen jedoch 8-12 Wochen.

Einreise mit Haustieren



Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture, (Veterinary Section, Agriculture House, Kildare St., Dublin 2) nachgeweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.

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