Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Großbritannien verweigert folgenden Personen den Transit und die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen.
(b) Staatsangehörigen von Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda (nur mit Identitäsnachweis für den Zweck der Visumausstellung);
(c) Inhabern von irakischen Reisepässen, die keinen Stempel der Coalition Provisional Authority (CPA) tragen.
(d) Inhabern von urugayischen Reisepässen, die in Kraft des Erlasses 289/90 ausgestellt wurden.
(e) Inhabern von diplomatischen und offiziellen Reisedokumenten, die von Taiwan ausgestellt wurden.
Reisepass/Visum
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis einreisen können:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Föderierte Staaten von Mikronesien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Lesotho, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexico, Namibia, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Palau-Inseln, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Timor-Leste, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu und Venezuela.
Einreisegenehmigung
Staatsangehörige aller Nationen, die länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben wollen, benötigen eine Einreisegenehmigung in Form eines Aufklebers im Reisepass. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige der EU-Länder, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Burundi, China (VR), Cte dIvoire, Ecuador, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Libanon, Liberia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Tansania, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Uganda und Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
78 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
132 € (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
132 € (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
132 € (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig).
Transitvisum:
47 € (Flugzeugwechsel);
47 € (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum:
132 €, nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
115 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
195 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Transitvisum:
69 CHF (Flugzeugwechsel);
69 CHF (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum: 195 CHF nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei den nächstgelegenen konsularischen Vertretungen. Nicht alle Visaarten können postalisch beantragt werden. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visums- und Verwaltungsgebühr beigelegt werden. Visa können auch online auf der Homepage visa4uk www.visa4uk.fco.gov.uk beantragt werden.
Unterlagen
Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg: (a) gültiger Reisepass. (b) 1 ausgefülltes Antragsformular, (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare). (c) 1 Passfoto neueren Datums (nicht gescannt). (d) Gebühr (bar, Bankkarte oder Überweisung). (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung. (g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die noch mindestens 2 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist. (i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angabe des Grunds der Reise oder Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angabe zu Grund und Dauer des Aufenthalts.
Bearbeitungszeit
Der Visumantrag sollte möglichst mehrere Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Postalisch: 4-6 Wochen. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm).