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Duty Free

Duty Free

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:



200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;

2 l Wein oder Likör;

1 l Spirituosen (mit Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l andere alkoholische Getränke (mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger);

50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;

Geschenke bis zu einem Wert von 175 € (Personen ab 15 J.)/ 90 € (Personen unter 15 J.).

Anmerkung

Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen über 16 Jahren eingeführt werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.

Einfuhrverbot

Fleisch, Milch und tierische Produkte über 1 kg (z.B. Fisch, Eier, Honig etc.) aus asiatischen und afrikanischen Ländern, Pflanzen mit Erde. Anmerkung: Ist die Einfuhr von Waffen und Munition beabsichtigt, muss vor der Reise die Fluggesellschaft kontaktiert werden. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.



Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:

800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);

400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);

200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);

1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);

10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);

10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);

20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);

90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);

110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);

10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);

Parfüms sind bei der Einreise nach Griechenland ohne Begrenzung;

Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.



Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Kommission.)

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).

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