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Gesundheit
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Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders betroffen sind der Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME, deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Angesichts der Masernwelle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg raten Ärzte dringend zur Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen Masern.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 1. 2006 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Anmerkung: In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden.
In Notfällen kann der Polizeinotruf (110) und die Unfallrettung (112) angerufen werden. Es gibt in jeder Stadt auch einen ärztlichen Notdienst, der nachts und an Wochenenden hilft. Die jeweilige Telefonnummer kann man dem örtlichen Telefonbuch entnehmen. Apotheken sind Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet. An jeder Apotheke befindet sich ein Hinweis über Nacht- und Sonntagsdienst von Ärzten und Apothekern.
350 anerkannte Heilbäder und Kurorte bieten modernste Therapieeinrichtungen sowie zahlreiche Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten zur Entspannung und Erholung an. Informationen von der DZT (s. Adressen) oder vom Deutschen Heilbäderverband e. V., Schumannstraße 111, D-53113 Bonn. Tel: (0228) 20 12 00. Fax: (0228) 201 20 41. (Internet: www.deutscher-heilbaederverband.de
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Vogelgrippe
Die Vogelgrippe hat Deutschland erreicht. Mitte Februar 2006 fielen Tests auf das H5N1-Virus bei toten Schwänen auf der Insel Rügen positiv aus. Bis zum 5. April wurde das gefährliche H5N1-Virus auch dem Festland Mecklenburg-Vorpommerns, an der Ostküste Schleswig-Holsteins, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Berlin und in Sachsen nachgewiesen. In Sachsen hat sich der Vogelgrippeverdacht bei Nutzgeflügel in einer Geflügelzucht bestätigt. Ende Februar wurde auf Rügen mit einer Katze das erste Mal in Deutschland ein Säugetier mit der Vogelgrippe infiziert. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.