Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Inhabern von Dokumenten, die von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden. b) Inhabern von Dokumenten (ausgenommen sind Reisepässe), die die Regierung von Taiwan ausgestellt hat.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss von EU-Bürgern während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Die Eintragung der Kinder mit Lichtbild in den Pass der Eltern oder Kinderausweis für Kinder bis 16 Jahren mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Reisepässe und Kinderausweise müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Schweizer: Eigener Reisepass, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder mit Kinderausweis brauchen ein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz (Aufenthalte von max. 90 Tagen sofern nicht anders angegeben): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Polen, Slowakei, Großbritannien und Irland (Republik) Aufenthalte von bis zu 30 Tagen);
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Andorra, Australien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Makedonien, Monaco, Neuseeland, Rumänien, Serbien u. Montenegro, USA und Vatikanstadt;
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Chile, Hongkong (VR China), Island, Japan, Korea (Süd), Kroatien, Macau, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Norwegen, Rumänien, San Marino und Serbien und Montenegro.
Anmerkung
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt nur für eine einmalige Einreise. Ist eine mehrmalige Einreise erforderlich, muss ein Visum beantragt werden.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum: Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Iran (ausgenommen sind Diplomaten und Inhaber von Service-Pässen), Irak, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan.
Visagebühren
Deutschland
Einreisevisum:
50 € (einmalige Einreise) (alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen).
Transitvisum:
40 € (einmaliger Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen) ;
20 € (einmaliger Transit) (für türkische Staatsangehörige);
60 € (doppelter Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen);
40 € (doppelter Transit) (für türkische Staatsangehörige).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt nur in Euro in bar an der Kasse der Botschaft.
Österreich
Einreisevisum:
50 € (einmalige Einreise) (eine Woche Bearbeitungszeit; alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen);
65 € (einmalige Einreise) (Expressausstellung; alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen).
Transitvisum:
40 € (einmaliger Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen) ;
23 € (einmaliger Transit) (für türkische Staatsangehörige);
60 € (doppelter Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen);
43 € (doppelter Transit) (für türkische Staatsangehörige).
Schweiz
Einreisevisum: 90 CHF (einmalige Einreise);
Transitvisum:
75 CHF (einmaliger Transit),
110 CHF (doppelter Transit).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Transitvisum für türkische Staatsangehörige:
einmaliges Transitvisum: 40 CHF;
doppeltes Transitvisum: (Hin- und Rückreise) 75 CHF.
In den angegebenen Preisen sind 5 CHF für Hologrammschutz und 35 CHF Bearbeitungsgebühr enthalten.
Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt (ausgenommen Transitvisa für türkische Staatsbürger).
Gültigkeit
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Außenstelle (s. Adressen). Bei postalischer Anforderung des Antragsformulars muss ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Unterlagen
Einreisevisum: (a) Antragsformular (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass und Kopie von den Seiten mit den Angaben zur Person. (d) Beleg über ausreichende Geldmittel in Höhe von 50 €/Tag. (e) Formloser Antrag bei postalischer Antragstellung. (f) Reisebestätigung. (g) Krankenversicherung. (h) Ggf. ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. (i) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.). (j) Private Besuche: Beglaubigte Einladung. (k) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
HIV-Test
Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit).
Dokumente bei der Einreise
Ausländer müssen bei der Einreise einen Nachweis über in Bulgarien gültigen Krankenversicherungsschutz erbringen, über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen) sowie ein Rückflug- oder Weiterreiseticket vorweisen.
Bearbeitungszeit
5-10 Werktage.
Reisezielangabe bei der Einreise
Individualreisende müssen seit 2006 Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen. Anmerkung: EU-Bürger sind von der seit 01.01.2006 für Ausländer bestehenden Pflicht, bereits bei der Einreise ihren Aufenthaltsort in Bulgarien schriftlich anzugeben, befreit.
Meldepflicht
EU-Bürger sind verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle anzumelden; bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe in Höhe von 100 bis 1.000 BGL.
Einreise mit Haustieren
Ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, das bei der Einreise max. 5 Tage alt sein darf, wird für jedes Tier benötigt. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise ausgestellt wurde, verlangt.