Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Bosnien-Herzegowina akzeptiert keine Pässe, die vom ehemaligen Jugoslawien (Serbien & Montenegro) mit einem roten Deckel ausgestellt wurden.
Reisepass/Visum
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
1
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland und Österreich;
(b) Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(c) Norwegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Island, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien und Montenegro, Türkei, USA und Vatikanstadt.
Visaarten
Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.
Gültigkeitsdauer
Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage. Visum für mehrmalige Einreise: Maximal 1 Jahr.
Visagebühr
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) Bestätigung des Reisebüros über Rückfahrticket bzw. beglaubigtes Firmenschreiben. (d) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel. (e)Nachweis über ausreichende Geldmittel verlangt einschließlich für die Krankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Garantieerklärung, Einladungsschreiben, Bargeld, Kreditkarten). Ein Einladungsschreiben ist eine Form des Garantiebriefes, mit dem eine einheimische oder eine ausländische, in Bosnien und Herzegowina registrierte Rechtsperson, einen ausländischer Partner zu einem Geschäftsbesuch in einem bestimmten Zeitraum einlädt. Das Einladungsschreiben enthält die Erklärung zur Kostendeckung, die identisch mit der Erklärung ist, die in einem Garantiebrief abgegeben wird. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien und Herzegowina, von der zuständigen Verwaltungsbehörde und der Organisationseinheit des Sicherheitsministeriums nach dem Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson beglaubigt werden.
Meldepflicht
Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.