Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 1 Monate sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die bei der Einreise eine Einreisegebühr im Gegenwert von 10 € bezahlen müssen:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern), (Besucher aus Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik müssen keine Einreisegebühr bezahlen.);
(b) Übrige Länder: Australien, Bulgarien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia (ohne Einreisegebühr), Neuseeland, Norwegen, Rumänien, San Marino, Türkei und USA.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepass. (c) 2 Passfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben und/oder Schreiben des Geschäftspartners in Albanien.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Durchschnittlich 14 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.