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» Reisepass & Visum Albanien

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 1 Monate sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die bei der Einreise eine Einreisegebühr im Gegenwert von 10 € bezahlen müssen:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern), (Besucher aus Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik müssen keine Einreisegebühr bezahlen.);

(b) Übrige Länder: Australien, Bulgarien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia (ohne Einreisegebühr), Neuseeland, Norwegen, Rumänien, San Marino, Türkei und USA.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.

Visagebühren

Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.

Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepass. (c) 2 Passfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben und/oder Schreiben des Geschäftspartners in Albanien.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Durchschnittlich 14 Tage.

Aufenthaltsgenehmigung

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

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