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Informationen Papua Neuguinea

» Reisepass & Visum Papua Neuguinea

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1/2 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.

Touristenvisum bei der Einreise

[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit dreißigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von

(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);

(b) Übrige Länder: Staatsangehörige zahlreicher weiterer Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von [2] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und zahlreicher weiterer Länder. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Anmerkung

Touristenvisa und Geschäftsvisa sind auch bei Einreise nur am Jackson's International Airport erhältlich. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und zahlreicher weiterer Länder. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Transitvisa müssen vor der Einreise beantragt werden.

Visagebühren

Touristen- und Transitvisum: 9 €. Geschäftsvisum: 225 € (mehrmalige Einreise). Für Arbeits-, Forschungs- und Studienvisa gelten andere Gebühren, Auskünfte von der Botschaft.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 60 Tage; Geschäftsvisum: mehrmalige Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, wobei man sich hierbei jeweils maximal 60 Tage aufhalten darf.

Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) 1 Antragsformular (pro Reisepass). (b) Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit). (c) 2 Passfotos. (d) Buchungsbestätigung eines Reisebüros (oder der Firma bei Geschäftsreisen). (e) Geldmittel- oder Unterkunftsnachweis. (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. (g) Geschäftsvisum: Ausführliches Empfehlungsschreiben mit Angaben über den Besuchsgrund, Geschäftskontakte und den Kostenträger der Reise, Lebenslauf, Beschreibung des Projekts im Land, Jahresbericht der Muttergesellschaft. (h) Nachweis eines Rückflugtickets.

Kinder sollten ebenfalls zwei Antragsformulare ausfüllen, ob sie im Elternpass eingetragen sind oder einen Kinderausweis besitzen. Eltern können die Formulare für ihre Kinder unterzeichnen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Mindestens 48 Std. für Touristen- und Geschäftsvisa. Anträge sollten mindestens eine Woche vor der Abreise gestellt werden. Die Ausstellung vorläufiger Aufenthaltsgenehmigungen dauert 6 Wochen oder länger.

Aufenthaltsgenehmigungen

Werden i. Allg. nur berufstätigen Personen wie Forschern, Journalisten, Beratern, Filmproduzenten, deren Mitarbeitern usw. ausgestellt. Weitere Informationen von den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

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