Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der USA, die auch mit einem gültigen Reisepass oder mit einer Geburtsurkunde einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Bei Aufenthalten von bis zu 30 Tagen benötigen Staatsangehörige der folgenden Länder kein Visum, bei der Einreise wird eine Entry Permit ausgestellt.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Ein Visum vor der Einreise benötigen Staatsbürger von Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur und Taiwan;
(c) Übrige Länder (für unbegrenzte Aufenthalte): Föderierte Staaten von Mikronesien, Marschall- Inseln, Palau und USA.
schriftliche Genehmigung
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen für die Einreise eine schriftliche Genehmigung:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bahrain, Bangladesch, Eritrea, Kuba, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Korea (Nord), Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Myanmar, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate.
Antragstellung
Staatsangehörige von nicht unter [1] genannten Ländern müssen vor Reiseantritt postalisch oder per Fax ein Entry Permit beantragen (unter Angabe von Art der Reise, Heimatadresse mit Telefon- und Faxnummer, Kopie der Reisebuchung mit den genauen Reisedaten, Kopie des gültigen Reisepasses, Reiseverlauf und Adresse des Hotels oder der Privatunterkunft, Nachweis ausreichender Geldmittel (100 US$ pro Tag), Kopie des Rückreisetickets) beantragt werden. Das Entry Permit kann bei der folgenden Adresse beantragt werden:
Director of Immigration, Authorization to Board Request, CNMI Division of Immigration Office of the Attorney General, P.O. Box 10007 Saipan, MP 96950, Tel: (670) 236 09 21/22/23. Fax: (670) 664 31 90.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 100 US$ pro Aufenthaltstag) für die Dauer des Aufenthalts verfügen.