Klicken Sie auf die gewünschten Informationen für das Land Niue.
Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mind. 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristen dürfen gegen Vorlage des Reisepasses für Urlaubsaufenthalte von bis zu 30 Tagen nach Niue einreisen. Rück- oder Weiterflugtickets sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts müssen vorgewiesen werden. Bei der Einreise erhält man ein Entry Permit. Staatsbürger von Neuseeland und Australien benötigen auch bei Aufenthalten von über 30 Tagen kein Entry Permit, sondern nur einen gültigen Reisepass zur Einreise. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht vor Ort, die Beantragung kann bei folgenden Stellen erfolgen: Immigration Office, PO Box 67, Administration Blocks, Alofi. Tel: (683) 41 22. Fax: (683) 41 50.
Aufenthaltsgenehmigung
Auskunft erteilt das Immigration Office (Adresse s.o.).