Reisepaß/Visum
Einreisebeschrnkungen
Inhabern von Reisedokumenten folgender Lnder wird die Ein- und Durchreise in Neuseeland verweigert: Turkische Republik Nordzypern, Taiwan (China) (akzeptiert werden nur Psse, deren Nummern mit M, MFA oder X beginnen), Tonga ("Protected Person Passport"), "World Service Authority" und "Maori Kingdom of Teteti Islands", Serbien und Montenegro (Sammelpsse) und Slowenien (Sammelpsse), ehemalige UdSSR, Belarus (Psse ohne Mehrfachausreisestempel), Somalia, Kuwait ("Article 17"-Psse), Islamic Emirate of Afghanistan sowie United Nations Transitional Administration for Timor Leste (UNTAET).
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate uber den Aufenthalt hinaus gultig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 6 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gultigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist flschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
sterreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Bei Visumpflicht bentigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder mussen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjhrige unter 16 Jahren mussen auf Befragen nachweisen knnen, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklrung (zweckmßigerweise in englischer Sprache) mitzufuhren.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehrige folgender Lnder fur einen touristischen oder geschftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Lnder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, sterreich, ubrige EU-Lnder (Staatsburger von Großbritannien, die nachweisen knnen, dass sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitors Permit fur einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsburger mussen ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben) und Schweiz;
(b) brige Lnder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Brunei, Chile, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Sud), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Sudafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen, uber alle ntigen Reisedokumente und uber reservierte Sitzpltze verfugen sowie den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum. Staatsburger mancher Lnder sind hiervon ausgenommen, sie mussen ein 24-Std.-Transitvisum beantragen. Nhere Angaben erteilt die High Commission in London (s. Adressen).
Visaarten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur fur Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehrigkeit besitzen. Fur sterreichische und schweizer Burger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter www.immigration.govt.nz).
Visagebuhren
Deutschland
Deutsche Staatsburger brauchen fur einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Fur lngere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
70 € (fur Deutsche fur Aufenthalte von bis zu 9 Monaten innerhalb einer 18-monatigen Frist, die in bar bezahlen);
75 € (von sterreich aus mit Scheck fur visumpflichtige Drittstaatler mit Aufenthaltserlaubnis fur sterreich).
Studenten- und Arbeitsvisum:
120 € (fur Deutsche und fur alle Nationalitten, mit gultiger Aufenthaltsgenehmigung fur Deutschland, die in bar bezahlen;
125 € (von sterreich aus mit Scheck).
sterreich
sterreichische Staatsburger brauchen fur einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Fur lngere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. sterreichische Staatsburger zahlen keine Visagebuhren, mussen allerdings 6 Internationale Postcoupons (erhltlich bei Postmtern) einem an sie selbst adressierten A4 oder A5 Ruckumschlag dem Reisepass und den erforderlichen Unterlagen beilegen. Alle anderen Nationalitten mit gultiger Aufenthaltsgenehmigung fur sterreich bezahlen fur ein
Besuchervisum: fur sterreicher kostenfrei.
Studenten- und Arbeitsvisum: 125 €.
Schweiz
Schweizer Staatsburger brauchen fur einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Fur lngere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 108 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 180 CHF.
Staatsangehrige einiger Lnder erhalten bestimmte Visa kostenlos. Einzelheiten von der Botschaft in Berlin oder der High Commission in London (s. Adressen).
Gultigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate. Transitvisum: 24 Std.
Antragstellung
Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Botschaft in Berlin (s. Adressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Adressen).
Unterlagen
Besuchervisum: (a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (Original), der mindestens 3 Monate uber den geplanten Aufenthalt hinaus gultig sein muss. (d) Gebuhr (in bar oder als Scheck). (e) Ausreichend frankierter (3,50 €) und adressierter Umschlag (Einschreiben). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (1000 NS$ (500 €) pro Person pro Monat; 400 NS$ (200 €) pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch). (g) Ruck- oder Weiterflugticket.
Zustzlich mussen visumpflichtige Nationalitten, die eine Aufenthaltsgenehmigung fur Deutschland, sterreich oder die Schweiz haben, eine schriftliche Besttigung des Arbeitgebers oder der Universitt einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zuruckkehren wird.
Bearbeitungszeit
Anfragen an die High Commission in London (s. Adressen). In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf dauert die Bearbeitung ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher mussen uber ausreichende Geldmittel fur die Aufenthaltsdauer (1000 NS$ (500 €) pro Person pro Monat; 400 NS$ (200 €) pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie uber gultige Weiter- bzw. Ruckreisedokumente verfugen.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Adressen) oder vom neuseelndischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).
Einreise mit Haustieren
Haustiere aus Deutschland, sterreich und der Schweiz mussen sich whrend der letzten 6 Monate in einem der genannten Lnder aufgehalten haben, durfen whrend der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantnestelle gewesen sein, durfen nicht uber 42 Tage trchtig sein und mussen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muss eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden.