Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Kinderausweis oder eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Frankreich für unbegrenzte Aufenthalte) und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Andorra, Australien, Brasilien, Bulgarien, Hongkong (China), Island, Liechtenstein, Macau (China), Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Argentinien, Bolivien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia, Mexico, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay und USA.
Transit
Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit dem selben Flugzeug innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt.
Anmerkung
Da sich die Einreisebestimmungen häufig ändern, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die französischen konsularischen Vertretungen (Adressen s. Frankreich).