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Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
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Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 120 Tage gültig sein. Staatsangehörige der Marshall Inseln, von Palau und den USA können anstelle eines Reisepasses auch unter Vorlage der Geburtsurkunde oder einer Entry Permit (von Mikronesien ausgestellt) einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristen und Besucher aller Nationalitäten erhalten bei der Einreise ein kostenloses Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Hierfür sind ein Nachweis über die Rück- oder Weiterreise auf dem Luft- oder Seeweg (zum Beispiel Flugticket) sowie ggfs. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen.
Visaarten
Entry Permit.
Gültigkeitsdauer
30 Tage. Verlängerung um weitere 30 Tage möglich; für Staatsangehörige der unter REISEPASS genannten Länder Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr.
Antragstellung
Für Aufenthalte über 30 Tagen: Chief of Immigration, Department of Justice, FSM Government Office, PO Box PS 105, Palikir, Pohnpei FM 96941. Tel: 320 58 44, 320 26 05. Fax: 320 72 50, 320 62 40. E-Mail: imhq@mail.fm
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.