Klicken Sie auf die gewünschten Informationen für das Land Cook Inseln.
Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
1/2
Ja
Ja
1/2
Ja
Ja
1/2
Ja
Ja
1/2
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss ab der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristen: Für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen werden bei der Ankunft Visa gebührenfrei ausgestellt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: (a) Weiter- bzw. Rückflugtickets. (b) Nachweis der Hotelbuchung. (c) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Adresse s. u.). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes ein Visum bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Adresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Das Visum kann um maximal 5 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden: Verlängerungen um bis zu 1-3 Monate 75 NZ$, um bis zu 4-5 Monate 120 NZ$. Kinder bis zu 15 Jahren sind von den Gebühren befreit, müssen jedoch bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein.
[2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 21 Tagen berechtigt.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Department of Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: 2 93 47. Fax: 2 12 47. (E-Mail: tutai@immigration.gov.ck. Internet: www.cook-islands.gov.ck)