Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der GUS (mit Ausnahme von Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan, die ein Visum benötigen).
Transit
Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage);
Geschäftsvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (einmalig, bis 30 Tage);
100 € (einmalig, bis 3 Monate);
140 € (einmalig, bis 6 Monate);
180 € (einmalig, bis 1 Jahr).
170 € (mehrmalig, für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten);
270 € (mehrmalig, 1 Jahr).
Transitvisum:
bis 24 Std.: 30 €;
bis 48 Std.: 35 €;
bis 72 Std.: 40 €;
zweimaliges Visum: 50 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: bis 72 Std; Touristenvisum: 1 Woche bis 1 Monat. Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt. Visa sollten unbedingt vor der Abreise beantragt werden.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumsstempel. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr/Zahlungsbeleg (Scheck, Überweisung). (e) Ggf. Touristen-Voucher (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums benötigt. (f) Geschäftsvisum: Ggf. Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (Muss vom usbekischen Auswärtigen Amt nicht mehr bestätigt werden).
Antragstellung per Fax oder auf dem Postweg ist ebenfalls möglich (in Wien nur persönliche Beantragung). Der postalischen Beantragung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
2 Tage. Ca. 2 Wochen auf postalischem Weg (Berlin).
Meldepflicht
Besucher müssen sich bei der Ankunft bei der örtlichen Polizei melden, wenn sie privat untergebracht sind, oder sich durch das Hotel registrieren lassen.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer über 3 Monate in Usbekistan bleibt, muss sich u. U. einem HIV-Test unterziehen.