Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) GUS, sofern sie direkt von dort einreisen (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Georgien und Turkmenistan.);
(b) Kuba für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen;
(c) Mongolei (nur mit Einladungsschreiben);
(d) nur als Geschäftsreisende mit Einladungsschreiben: Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik).
Anmerkung
Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.
kostenlose Migrationskarte
Seit 10. Februar 2003 erhalten Ausländer bei der Einreise in die Russische Föderation eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Die ausgefüllte Karte muss bei der polizeilichen Meldung nach 3 Tagen vorgezeigt, während des Aufenthaltes aufbewahrt und bei der Ausreise den Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden.
Transit
Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind. Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, wird ein Transitvisum erforderlich.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche:
Die Gebühren sind unterschiedlich und vom Wechselkurs abhängig, je nach Bearbeitungszeit. einmaliges Touristenvisum: 35 € (ab 15 Tage Bearbeitungszeit); 45 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit); 60 € (2-6 Tage Bearbeitungszeit); 100 € (1 Tag Bearbeitungszeit); 120 € (Expressausstellung).
zweimaliges Touristenvisum: 65 € (ab 15 Tage Bearbeitungszeit); 75 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit); 100 € (2-6 Tage Bearbeitungszeit); 130 € (1 Tag) Bearbeitunszeit.
einmaliges Geschäfts-/Privat-/Transitvisum: 65 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit);
zweimaliges Geschäfts-/Transitvisum: 110 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit);
Einreisevisum: 70 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit).
Bei postalischer Antragstellung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 € pro Touristenvisum und ca. 10 € für andere Visaarten berechnet. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.
Österreicher:
Die Visagebühren sind für alle Arten von Visa gleich, sie staffeln sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise.
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Tranistvisum:
Einmalige Einreise: 150 € (am selben Tag), 110 € (bis 3 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 90 € (4-6 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 70 € (7-13 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 55 € (14 Arbeitstage Bearbeitungsdauer).
Zweimalige Einreise: 220 € (am selben Tag), 190 € (bis 3 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 170 € (4-6 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 140 € (7-13 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 110 € (14 Arbeitstage Bearbeitungsdauer).
Multivisum (Aufenthalt bis 12 Monate): 350 € (am selben Tag), 330 € (bis 3 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 320 € (4-6 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 310 € (7-13 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 300 € (14 Arbeitstage Bearbeitungsdauer).
Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden.
Schweizer:
Die Visagebühren sind für alle Arten von Visa gleich, sie staffeln sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise.
Normaltarif (mindestens 14 Tage): 105 CHF (einmalige Einreise), 200 CHF (zweimalige Einreise), 550 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (weniger als 14 Tage): 140 CHF (einmalige Einreise), 250 CHF (zweimalige Einreise), 560 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (2 Arbeitstage oder am nächsten Arbeitstag): 210 CHF (einmalige Einreise), 230 CHF (zweimalige Einreise), 570 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (am gleichen Tag): 240 CHF (einmalige Einreise), 250 CHF (zweimalige Einreise), 600 CHF (mehrmalige Einreise).
Bei Zustellung des Visums per Post wird eine Zuschlagszahlung in Höhe von 15 CHF erhoben.
Anmerkung: Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzlich zu den Visagebühren Konsulargebühren entrichten. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Maximal 1 Monat. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig. Besucher-/Geschäftsvisum: Maximal 3 Monate. Transitvisum: Maximal 72 Stunden.
Antragstellung
Botschaft bzw. Konsulate (s. Adressen). Persönliche oder postalische Antragstellung möglich. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.
Reisegruppen
Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) 1 Passfoto neueren Datums mit Namen des Antragstellers auf der Rückseite; 1 Foto sowie entsprechender Vermerk auf dem Visumsantrag eines Elternteils für Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind. (c) Gültiger Reisepass bzw. Kinderausweis (Original) mit mindesten 2 leeren Seiten, der 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (d) Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters (vorgeschriebenes amtliches Dokument). (e) Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft. (f) Deutsche und Österreicher: Krankenversicherungsnachweis von einem anerkannten Versicherungsunternehmen (auch erhältlich in der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin). (g) Rückflugticket (Fotokopie). (h) Visagebühr (abgestempeltes Original des Zahlungsbelegs bei Überweisung; bei persönlicher Visabeantragung Bezahlung mit EC-Karte oder Visa-Kreditkarte. Eine Bankgebühr wird erhoben). (i) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (j) Voucher des dt., öster. oder schweizer Reisebüros oder des russ. Reiseveranstalters. Hinweis zum Touristenvisum: Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
Geschäftsvisum: (a)-(j). (k) Firmenschreiben mit Angaben über Reisezweck, Reiseroute, Aufenthaltsdauer, genaue Ein- und Ausreisedaten sowie Adresse der heimischen Firma mit Unterschrift des Geschäftspartners. Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden.
Transitvisum: Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.
Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: (a)-(j). (l) Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium. (m) Negativer HIV-Test.
Der postalischen Antragstellung sollten ein mit 3,49 € adressierter Freiumschlag im Format B4-B5(Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.
Besuch von Verwandten oder Freunden
Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1-14 Tage. Postalische Antragstellung mindestens 10 Tage (Tarif von 7 bis 14 Tagen). 1 Woche sollte allein für den Postweg berücksichtigt werden. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.
Die Antragstellung kann nicht früher als 3 Monate vor Abreise und spätestens 2 Tage vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise). Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Registrierungspflicht
Alle Reisenden, die sich länger als 3 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihren Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende müssen sich nach ihrer Einreise bei der örtlichen Polizei melden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.
Aufenthaltsverlängerung
Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Tauben in die Russische Föderation ist verboten.