Gesundheit
Gesundheit
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Kasachstan den Flughafen nicht verlassen.
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
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Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelzubereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und der Konsum von Milchprodukten ist unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl und tierischen Fetten als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Die Gefahr von Lebensmittelvergiftungen besteht vor allem im Sommer wegen Mangel an fachgerechter, klimatisierter Lebensmittellagerung. Auch Wurmerkrankungen und der Befall von Parasiten in Gestalt von Fuchsbandwurm (Echinococcus) durch Übertragung von Wurmeiern in Nahrungsmitteln, Waldbeeren, Streicheln von Tieren stellen häufige Krankheiten für Reisende dar.
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Pest tritt landesweit auf. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) aktiv. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken, Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Gesundheitsvorsorge
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Eine kasachische Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft (Interteach, Tel: 62 99 60, 63 97 95) mit rund um die Uhr einsetzbaren einheimischen Ärzten, eine internationale Privatklinik (SOS, sehr teuer ohne Mitgliedschaft!) sowie eine verhältnismäßig an westlichem Stand orientierte Zahnarztpraxis in der Innenstadt Almatys ermöglichen die Behandlung unkomplizierter Krankheiten. Die Zentrale Klinik des medizinischen Zentrums der Verwaltung des Präsidenten der Republik Kasachstan in Almaty (VIP-Krankenhaus, Adresse: Panfilow-Str. 139, 480091 Almaty, Tel: 63 44 93, 63 36 74) entspricht annähernd westlichem Standard. Die unmittelbare Behandlung sowohl in der Zentralen Klinik, der Privatklinik SOS als auch bei Interteach erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren (z.B. Zentrale Klinik derzeit 70.000,- KZT p.A., SOS ca. 1.000 USD) abgeschlossen werden. Als Mitglied können dann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der oben genannten Organisationen geprüft werden. In allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (US$ werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind meist Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty befindet sich eine so genannte Zentralapotheke (Adresse: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str.), kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt. Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
HIV-Test
Für Aufenthalte länger als 10 Tage und für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich, der bei der Einreise nicht älter als 6 Monate sein darf. Ausgenommen sind Staatsangehörige der GUS-Länder.
Vogelgrippe
In der Region Pavlodar gab es im Juli und August 2005 einen Ausbruch des A H5N1-Vogelgrippevirus unter Gänsen.
In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.