Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Der Reisepass sollte keine Visa oder Ein-/Ausreisestempel Ugandas, Ruandas und Burundis enthalten.
Reisepass/Visum
Ja
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Anmerkung
Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Ausk ünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 2 Monate (deutsche Staatsangehörige: 6 Monate) g ültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. 01.01.2006: Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: F ür die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie f ür ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bed ürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe f ür einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, g ültige Weiter- bzw. R ückreisedokumente besitzen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit-, Touristen- Geschäfts- und Sondervisum f ür ein- und mehrmalige Einreise.
Visageb ühren
Ausk ünfte von der Botschaft.
G ültigkeitsdauer
Einfachvisum: 1 Monat, Mehrfachvisa: 1 bis 6 Monate. Visa m üssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass mit freien Seiten. (b) 1 Antragsformular. (c) 2 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung sowie Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat. (e) Weiter-/R ückreiseticket. (f) Polizeiliches F ührungszeugnis bei Aufenthalten über 1 Monat. (g) Geb ühr (Verrechnungsscheck oder Postanweisung). (h) Geschäftsvisum: Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgeb ühr beigef ügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, f ür Verwandtenbesuche braucht man ein von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. Alle benötigten Unterlagen m üssen ins Französische übersetzt werden.
Bearbeitungszeit
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Meldepflicht
Besucher m üssen sich bei der Direction Gnrale de Migration (DGM) auch nach jedem Ortswechsel melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).