Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
2, 3
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Carte de visiteur non-rsident
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-rsident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses oder Kinderausweises wird jedoch empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).) ;
(b) Übrige Länder: Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Cte dIvoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Guinea, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, San Marino, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten) und Vatikanstadt.
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik;
II: Übrige Länder: GUS (außer: Armenien).
Visum bei der Einreise
Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. (Staatsangehörige von Libanon und Syrien innerhalb von 24 Std.) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die immer ein Transitvisum benötigen: Bolivien, China (VR), Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur und Sri Lanka.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass und Kopien der ersten fünf Seiten des Reisepasses. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (Postanweisung). (e) Reisebestätigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
3 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.