Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland (bis zu 3 Monaten), Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ( [1] Ausnahmen : Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Antigua & Barbuda, Bangladesch, Belize, Brunei, Dominica, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Mauritius, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Saint Kitts-Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Tuvalu und Vanuatu);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Norwegen, San Marino, Taiwan, Türkei, Uruguay und USA.
Visaarten
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Gebühren in Brüssel für Deutschland, Österreich und die Schweiz:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Schweiz
Gebühren in Zürich: 30 CHF (Einfachvisum), 30 CHF (Mehrfachvisum).
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Gebühr. (c) Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate über Ausstellungsdatum hinaus gültig sein). (d) 2 Passfotos (nur bei Beantragung in Brüssel erforderlich).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und die Visagebühren in bar beigefügt werden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.