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» Reisepass & Visum Suedafrika

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja
Anmerkung

Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1]Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen);

(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Uruguay, USA und Venezuela;

(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (VR China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei.

Anmerkung

(a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.



Deutschland, Österreich

Besucher- und Transitvisum: 52 €.

Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 52 €.

Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 187 €.

Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.

Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.



Schweiz

Besucher- und Transitvisum: 85 CHF.

Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF.

Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF.

Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.

Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Anmerkung

Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).

Unterlagen

Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepass mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 2 Passfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.

(k) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität.

Transitvisum: (l) Visum für das Zielland.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.

Unterlagen bei der Einreise

Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren



Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag 138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.

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