Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder:
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Ausnahmen: Staatsangehörige aller übrigen EU-Länder s. [2]);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Fidschi, Grenada, Guyana, Hongkong (VR China) (bis zu 6 Monaten), Jamaika, Kenia, Kiribati, Kongo (Dem. Rep.), Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Swasiland, Tansania, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Visum bei der Einreise
Staatsangehörige folgender Länder können für Touristen-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und Geschäftsaufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können:
(a) [2] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht vor der Einreise besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Dominikanische Republik, Ghana, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Seychellen, Südafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren für die Visaausstellung bei Einreise:
Single entry: 30 US$; Multiple entry: 55 US$.
Gültigkeitsdauer
Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Ggf. Fahrkarte für Rück- oder Weiterreise. (e) Nachweis genügender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Nach Bezahlung der Gebühr ca. 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Schriftlicher Antrag an den Chief Immigration Officer, Private Bag 7717, Causeway, Harare.