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Informationen Sierra Leone

» Reisepass & Visum Sierra Leone

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Anmerkung

Staatsbürger Liberias benötigen eine Einreisegenehmigung der Regierung Sierra Leones, ansonsten wird die Einreise verweigert.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis (2 Passbilder müssen beiliegen) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Cte dIvoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Togo für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich (Touristen- und Geschäftsvisum)

100 € (Aufenthalt bis 3 Monate, einmalige Einreise)

150 € (Aufenthalt bis 6 Monate, mehrfache Einreise)

200 € (Aufenthalt bis 12 Monate, mehrfache Einreise)



Schweiz

100 Franken (Aufenthalt 1 Monat)

120 Franken (Aufenthalt 3 Monate)

140 Franken (Geschäftsvisum, Aufenthalt bis 6 Monate)

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeitsdauer

Einreisegenehmigungen und Visa sind normalerweise für Aufenthalte von 3 Monaten gültig; Verlängerungsmöglichkeit vor Ort, maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Gebühr. (f) Einladung bzw. Bestätigung des Reisebüros. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.

Gelbfieberimpfung

Bei der Einreise wird ein Impfpass mit dem Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

i. Allg. 3 Tage.

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