Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja/1
2
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind
(a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Cte dIvoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.), Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien, USA und Zentralafrikanische Republik.
Transit
Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Schweiz (Touristen- und Geschäftsvisum)
35 Franken (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 50 Franken (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen, dauert die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.