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Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Reisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind möglich. Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).
Antragstellung
Konsularbteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gebühr (Überweisung). (b) 1 Passfoto. (c) 1 Antragsformular. (d) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (e) Firmenschreiben (für Geschäftsvisum) (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.