Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Sind die Kinder im elterlichen Reisepass eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) [1] EU-Länder: Britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird, Irland (Rep.), Malta und Zypern (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Rumänien, Salomonen, Samoa, Serbien und Montenegro, Seychellen, Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
50 € (Zweifachvisum, 6 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Touristenvisum direkt bei der Einreise:
10 US$ (Tagesvisum), 25-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Schweiz
Touristenvisum und Geschäftsvisum
40 Franken (Einfachvisum, 3 Monate);
65 Franken (Zweifachvisum, 6 Monate);
130 Franken (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Touristenvisum direkt bei der Einreise:
10 US$ (Tagesvisum), 25-50 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Gültigkeitsdauer
Deutschland: Einfachvisum 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum 6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59. Fax: (01) 25 17 25.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.