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Informationen Namibia

» Reisepass & Visum Namibia

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und sollte mindestens 2 freie Seiten enthalten.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die bei der Einreise gebührenfrei eine "Entry Permit" erhalten:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;

(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 3 Monaten): Angola, Australien, Botswana, Brasilien, GUS, Island, Japan, Kanada, Kenia, Kuba, Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Malaysia, Mosambik, Neuseeland, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Swasiland, Tansania und USA;

(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Hongkong (China) und Macau (China) ausschließlich für touristische Aufenthalte.

Visagebühren



Deutschland und Schweiz


Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);

Geschäftsvisum: 65 €;

Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);

Arbeitsvisum: 50 € (für einen Aufenthalt von kürzer als 3 Monate);

Expressausstellung: 75 €.

Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.

Jedem Antrag für einen Studien-, bzw. Arbeitsaufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung muss eine Gebühr von 30 € beigefügt werden (Rückerstattung nicht möglich). Die restliche Summe ist bei Genehmigung des Antrags bei der Einreise in Namibia zu entrichten.



Österreich und Schweiz

Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise);

Geschäftsvisum: 65 €.

Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum, Geschäftsvisum: 3 Monate. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Street, NA-Windhoek, beantragt werden.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Reisepass, muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. (b) 2 Antragsformulare. (c) 3 Passfotos. (d) Rückflugticket (Kopie). (e) Gebühr (bar oder Euroscheck). (f) Geschäftsvisum: Ggf. Firmenschreiben. Bei postalischer Beantragung muss ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

14 Tage.

Visumverlängerung

Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium in Windhoek (Tel: (061) 292 91 11) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren



Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind bei der Botschaft von Namibia (s. Adressen) erhältlich.

Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.

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