Reisen | Hotel | Flüge | Mietwagen |  


Lastminute | Frühbucher |

Sie sind hier: » Home  » Alle Länder im Überblick  » Reisepass & Visum Mauritius
Navigation
Startseite
Weitersagen
Disclaimer
Newsletter
Kontakt
Impressum

Mietwagen


   

Informationen Mauritius

» Reisepass & Visum Mauritius

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana, Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka);

(c) Übrige Länder: Bahrain, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.

(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen): China (VR), Indien, Jordanien und Libanon.

Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport

Bei der Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport erhalten

(a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten ein Visum für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;

(b) Staatsbürger von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen;

(c) Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 2 Wochen (Verlängerung möglich): Albanien, Bulgarien, Fidschi, GUS, Komoren, Madagaskar und Rumänien.

Hinweis

Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.

Transit

Visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die vor der Abreise ein Transitvisum beantragen müssen: Afghanistan, Algerien, Irak, Iran, Jemen, Kongo (Dem. Rep.), Libyen, Nigeria und Sudan.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Gültigkeit

Touristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).

Unterlagen

Unterlagen für die Visumbeantragung vor der Reise:

(a) 1 Antragsformular auf Englisch ausgefüllt, datiert und unterschrieben. (b) Gültiger Reisepass (Kopie der relevanten Seiten mit den Angaben zur Person). (c) 2 Passfotos. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung für den Hin- und Rückflug oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (f) Hotelbuchungsbestätigung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.



Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:

(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

3-4 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.

Aufenthaltsgenehmigungen

werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.

Einreise mit Haustieren



Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.

Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.

Bluecounter Website Statistics Bluecounter Website Statistics