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Informationen Mauretanien

» Reisepass & Visum Mauretanien

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 3 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 1 Monat) bzw. 6 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 3 Monaten) gültig sein.

Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:

(a) Folgende ECOWAS-Mitgliedsländer: Burkina Faso, Cte dIvoire, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Senegal und Sierra Leone;

(b) Übrige Länder: Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagaskar, Tschad und Zentralafrikanische Republik.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder:

(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;

(b) Übrige ECOWAS-Mitgliedsländer: Benin, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Togo;

(c) Übrige Länder: Algerien und Tunesien.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich

Touristen- und Geschäftsvisum: 21 € (Aufenthalt bis zu 3 Monaten)



Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum: 60 CHF (Ausstellung innerhalb von 5 Tagen).

Bei Expressausstellung innerhalb von 3 Tagen beträgt die Visumgebühr 70 CHF.

Gültigkeitsdauer

3 Monate.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) 1 Antragsformular mit einem Schreiben mit den Daten, dem Grund der Reise sowie der Reiseroute (in französischer oder deutscher Sprache). (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass. (d) Gebühr. (e) Firmenschreiben für Geschäftsreisende.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen.

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