Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden, z.B. "Hippies".
Reisepass/Visum
1
Nein
Ja
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Nein
Ja
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Nein
Ja
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Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die ausschließlich im Rahmen einer Gruppenpauschalreise auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) [1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Nur mit Reisepass einreisen können Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Bulgarien, Island, Norwegen und Serbien & Montenegro.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für Kinder ab 3 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder ab 17 Jahren, die alleine reisen, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Staatsangehörige von Ungarn dürfen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen);
(b) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cte dIvoire, Guinea, Hongkong (VR China) (bis zu 30 Tage), Island, Indonesien, Japan, Kanada, Katar, Kongo (Rep.), Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Mali, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niger, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Tunesien, Türkei, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die am gleichen Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeit
Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 1 Antrag. (b) 4 Passfotos. (c) Fotokopie des Reisepasses (muss am Einreisetag noch mind. 6 Monate gültig sein). (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ticket für Rück- oder Weiterreise. (f) Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Einschreibung als Student oder ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). (g) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3-4 Wochen zu rechnen ist. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit dem Auto
Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministre du Travail, Rabat.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt.
Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.