Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: Algerien, Benin, Burkina Faso, Cte dIvoire, Guinea, Kamerun, Marokko, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tschad und Tunesien.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr (kein Lichtbild erforderlich) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesen eine schriftliche Zustimmung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige Länder: Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Sierra Leone.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 34 € (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat).
Geschäftsvisum: 34 €.
Schweiz
Touristenvisum: 100 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat).
Geschäftsvisum: 100 CHF.
Gültigkeitsdauer
1 Monat. Die Aufenthaltsdauer kann im Land verlängert werden (Einwanderungsbehörden in Bamako oder jede Polizeidienststelle).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare (Deutschland, Österreich), 1 Antragsformular (Schweiz). (b) 2 Passfotos (Deutschland, Österreich), 1 Passfoto (Schweiz). (c) Gebühr (in bar oder Überweisung, keine Schecks). (d) Reisepass (Original), der noch mindestens 6 Monate gültig ist, zur Beantragung in Deutschland und Österreich. Zur Beantragung in der Schweiz muss der Reisepass noch gültig sein.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Ca. 2 Tage, bei postalischer Antragsstellung 1 Woche. Die Unterlagen sollten möglichst 3 Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden.
Impfungen
Staatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft.