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Informationen Lesotho

» Reisepass & Visum Lesotho

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Lesotho akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja
Anmerkung

Da die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dort herrschenden Einreisebestimmungen erfüllt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);

(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Fidschi, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Mosambik, Nigeria und Pakistan);

(c) Übrige Länder: Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Norwegen, San Marino und USA.

Transit

Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen von den Konsulaten.

Gültigkeitsdauer

3 Monate (mehrmalige Einreise).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Zahlungsbeleg für die Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

7 Tage. Persönlich: am gleichen Tag.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

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