Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss über den Aufenthalt bzw. über das Visum hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und das Transitgebiet nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Visum und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 80 € (15 Tage gültig), 155 € (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung: +10 €
Schweiz
Touristenvisum: 80 CHF (15 Tage gültig), 120 CHF (3 Monate gültig).
Geschäftsvisum: 130 CHF (15 Tage gültig), 170 CHF (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung: +50 % der Gebühren.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart unterschiedlich.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Rück- oder Weiterreiseticket und/oder Buchungsbestätigung des Hotels. (f) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(g) Für Geschäftsreisen zusätzlich ein Firmenschreiben mit Angaben über den Zweck der Reise. (h) Bei Beantragung beim Konsulat in Genf: Aufenthaltsbewilligung für Nicht-Schweizer. Bei Antragstellung auf dem Postweg sollte ein frankierter Rückumschlag und ein Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 1-2 Wochen.
Impfungen
Staatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise am Flughafen eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Direction de Scurit dEtat in Brazzaville.