Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend, da ein Lichtbild des Kindes zwingend erforderlich ist.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Kongo (Republik), Mali, Nigeria, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Flugtickets vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum. Die Reise muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung des Visums angetreten werden.
Visagebühren
Deutschland
92 € (Aufenthalte bis 3 Monate), 184 € (Aufenthalte bis 6 Monate).
Österreich
80 € (Aufenthalte bis 3 Monate), 160 € (Aufenthalte bis 6 Monate), 240 € (Aufenthalte über 6 Monate).
Schweiz
Touristenvisum: 138 CHF (Aufenthalte bis 1 Monat)
Besuchs- und Geschäftsvisum: 138 CHF (Aufenthalte bis 3 Monate); 276 CHF (Aufenthalte bis 6 Monate).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, s. Visagebühren.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos (3 Passfotos in Deutschland). (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (e) Buchungsbestätigung für Rück-/Weiterflug. (f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren. (g) Touristenvisum: Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Besuchs-/Geschäftsvisum: Bei Familienbesuchen ein durch die entsprechende kamerunische Behörde amtlich bestätigter Wohnnachweis oder eine Bestätigung der Hotelreservierung; bei Geschäftsreisen ein bestätigtes Schreiben der Firma. (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 2-3 Tage.
Registrierungspflicht
Eine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monaten Pflicht.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde.