Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens noch 6 Monate gültig sein, EU-Reisepässe müssen noch mind. 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger von Benin, Burkina Faso, Cte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum (einfache Einreise): 45 € plus 5 € für ein Einschreiben mit Rückantwort.
Gültigkeitsdauer
Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenvisum: (a) gültiger Reisepass. (b) 2 Visumsanträge, gänzlich ausgefüllt und unterschrieben. (c) 2 Passfotos. (d) Kopie der Reiseunterlagen. (e) Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Geschäftsvisum: (a)-(e). (f) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung, (s. Adressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein welches nicht der Antragsteller ist.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden.
Impfungen
Für die Einreise wird ein Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung benötigt. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
5 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.