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Informationen Eritrea

» Reisepass & Visum Eritrea

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 1 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 15 Jahren oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Kinder unter 15 Jahren sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung unaccompanied minor form verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kenia und Uganda.

Transit

Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Geschäfts-, Transit- und Touristenvisum.

Visagebühren

Deutschland

Touristenvisum: 50 € (Einfachvisum für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat).

Geschäftsvisum: 95 € (ein- oder mehrmalige Einreise, 1-3 Monate gültig), 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).



Österreich

Touristenvisum: 50 € (Einfachvisum für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat).

Geschäftsvisum: 95 € (ein- oder mehrmalige Einreise, 1-3 Monate gültig), 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).



Schweiz

Touristenvisum: 70 CHF (Einfachvisum für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat), Expressausstellung (weniger als 7 Arbeitstage) 80 CHF.

Geschäftsvisum: 100 CHF, Expressausstellung (weniger als 7 Arbeitstage) 115 CHF.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum und Geschäftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 1 Monat. Mehrfachvisa: 6 Monate. Verlängerungsmöglichkeit besteht, Anträge an das Innenministerium in Asmara.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) Reisepass, der bei der Erteilung des Visums noch mind. 6 Monate gültig ist. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr. (e) Rückreiseticket. (f) Touristenvisum: Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (mindestens 40 US$ pro Tag). (g) Geschäftsvisum: Nachweis über die geplante Tätigkeit. (h) Nachweis über die Tätigkeit im Heimatland. (i) Nachweis über aktuelle Geschäftsbeziehungen zu evtl. einladenden Firmen/Institutionen in Eritrea.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt. Österreicher müssen zusätzlich 4,50 € Portogebühren beifügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

5 Arbeitstage. Express: 48 Arbeitsstunden (bei Expressausstellung erhöhte Gebühr).

Aufenthaltsverlängerung

Touristenvisa können im Land beim Immigration Office noch zweimal gegen eine Gebühr von derzeit 60 US$ für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das erteilte Geschäftsvisum nicht erneuert werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

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