Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Anmerkung
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Benin, Cte dIvoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (VR China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.
Visaarten
Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Richten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Gnrale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass (keine Kopie), muss bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Passfotos (Schweiz: 1 Passfoto). (d) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (e) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (Es werden keine Schecks entgegengenommen). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Mit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Regierung von Burkina Faso.