Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu).
(c) Übrige Länder: Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro, Uruguay und USA.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage.
Antragstellung
Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Gültiger Reisepass.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.